“ Es gibt kein richtig oder falsch. Es gibt nur deins. Wenn du fühlst, dass es deins ist, dann mache es!!!“
Bei uns können Sie sich ausbilden lassen zum:
Mit dieser Ausbildung werden Sie optimal auf die amtsärztliche Überprüfung vorbereitet.
Die Freude am Beruf muss bereits während der Ausbildung beginnen.
Deshalb gibt es bei uns keine Verträge, mit denen Sie sich fest binden müssen. Sie gestalten Ihre Ausbildung genau so, wie Sie es sich vorstellen und wie es Ihre Zeit erlaubt.
Der Beruf des Heilpraktikers (allgemein, großer HP)
Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist eine fundierte medizinische Ausbildung. Sie umfasst die ganze Bandbreite des schulmedizinischen Wissens. Dazu gehören Anatomie, Physiologie, Pathologie, Untersuchungen, Differenzialdiagnose und die standardisierte schulmedizinische Therapie.
💡 Unser Tipp: Lassen Sie sich ausreichend Zeit. Die Herangehensweise an medizinische Fragestellungen ist ähnlich wie bei einem Arzt: Sie müssen lernen, von einem diffusen Symptom (wie z. B. Kopfschmerzen) zu einer fundierten Diagnose zu gelangen. Das erfordert tiefes Fachwissen und das Verständnis für komplexe Zusammenhänge.
Wie lange dauert die Heilpraktiker Ausbildung? Natürlich können Sie Ihre Ausbildung in wenigen Monaten absolvieren, es wird oft angeboten, aber nicht bei uns. Das ist unrealistisch. Wenn man die Ausbildung und den Beruf des Heilpraktikers wirklich ernst nimmt, sollte man sich auf mindestens zwei bis drei Jahre einstellen.
Die Menge an medizinischem Wissen, rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Fähigkeiten lässt sich nicht im Schnelldurchlauf abarbeiten. Bei uns erlernen Sie das differenzialdiagnostische Vorgehen Schritt für Schritt – ohne Druck und in entspannter Atmosphäre.
Ein eindeutiges „Richtig“ oder „Falsch“ gibt es bei der Wahl der Ausbildungsdauer zwar nicht. Sie sollten sich jedoch der jeweiligen Vor- und Nachteile im Klaren sein, um ein böses Erwachen zu vermeiden.
Die Heilpraktiker-Prüfung unterteilt sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben, werden Sie automatisch zum Mündlichen eingeladen. Bestehen Sie einen der beiden Teile nicht, können Sie sich für einen späteren Prüfungstermin erneut anmelden, müssen aber wieder beide Prüfungen absolvieren.
Die schriftliche Prüfung Sie findet zwei Mal im Jahr statt (am 3. Mittwoch im Marz und am 2. Mittwoch im Oktober) Bei der schriftlichen Prüfung müssen Sie 60 Multiple-Choice-Fragen innerhalb von 120 Minuten beantworten. Sind 75 % davon richtig, haben Sie bestanden und damit die erste Hürde genommen.
TIP: Lesen Sie die Fragen ganz genau. Steht ein „immer“ oder „nie“ dabei, werden Sie hellhörig. Ganz selten gibt es in der Medizin ein „immer“ oder „nie“.
Die mündliche Prüfung Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erhalten Sie eine Einladung für die mündliche Prüfung. Im Mündlichen sitzen Sie mindestens einem Amtsarzt und ein bis zwei Beisitzern (Heilpraktikern) gegenüber.
Wichtig sind alle relevanten Rechtsvorschriften, v.a. dass Heilpraktiker Gesetz, das Heilmittelwerbegesetz, das Infektionsschutzgesetz sowie das Arzneimittel- und Medizinprodukterechte u.a. Der Schutz des Patienten wird durch das Patientenrechtegesetz zusätzlich gestärkt.
Die medizinischen Kenntnisse des Heilpraktikers werden immer mehr ausgeweitet. Der Heilpraktiker muss für die Prüfung allgemein medizinisches und fachärztliches Wissen haben, auch über Pharmakologie, und psychische Erkrankungen aller Altersgruppen sich gut auskennen, unter Einbeziehung ärztlicher Befunde und erhaltener Laborwerte eine Diagnose zu stellen. Aus dieser Diagnose muss er einen Behandlungsvorschlag ableiten können, der keine Gefahr für die Patientengesundheit erwarten lasst.
Schlägt der Prüfling eine invasive Maßnahme vor, muss er zeigen, dass er diese auch anwenden kann, ohne Gefährdung der Patientengesundheit. Hält er eine alternative Therapieform für richtig, muss er sie erklären können und vermitteln, dass er sie anwenden kann, ohne dabei die Patientengesundheit zu gefährden.
In der Heilpraktiker Prüfung müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Tätigkeit weder eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt, noch dass die Patientengesundheit gefährdet ist.
Wer die Heilpraktiker-Prüfung machen will, muss sich auch mit den Grundregeln der Hygiene (Desinfektion, Sterilisation) und dem Qualitätsmanagement auskennen. Zum Qualitätsmanagement gehören Aufklarungs-, Sorgfalts- und Dokumentationspflicht. Damit hat der Heilpraktiker die gleiche Verantwortung wie ein Hausarzt. Die Patientengesundheit muss auf die gleiche Weise geschützt werden.
Der Heilpraktiker muss zweigleisig kommunizieren können: Einerseits muss er die medizinischen Fachtermini beherrschen – so, dass er sich auf Augenhohe mit Ärzten, anderen Berufsgruppen und Institutionen des Gesundheitswesens austauschen kann. Andererseits muss er Patienten aller Altersgruppen komplexe Sachverhalte in einfachen Worten erklären können.
Quelle: teilweise Elsevier-Verlag
