“ Es gibt kein richtig oder falsch. Es gibt nur deins. Wenn du fühlst, dass es deins ist, dann mache es!!!“

Bei uns können Sie sich ausbilden lassen zum:

Mit dieser Ausbildung, werden Sie auf die amtsärztliche Überprüfung vorbereitet.

Die Freude am Beruf muss bereits während der Ausbildung beginnen.
Deshalb haben wir keine Verträge, bei denen Sie sich fest binden müssen.

Sie gestalten Ihre Ausbildung so, wie Sie es sich vorstellen und/oder wie es Ihnen Ihre Zeit erlaubt.

Der Beruf des Heilpraktikers (allgemein, großer HP)

Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist eine fundierte medizinische Ausbildung. Sie umfasst die ganze Bandbreite des schulmedizinischen Wissens. Dazu gehören Anatomie, Physiologie, Pathologie, Untersuchungen, Differenzialdiagnose und die standardisierte schulmedizinische Therapie.

Tipp:Lassen Sie sich ausreichend Zeit – sowohl für die Ausbildung als auch für die einzelnen Lerneinheiten. Denn die Herangehensweise an medizinische Fragestellungen ist ähnlich wie bei einem Arzt. Wahrend bei vielen anderen medizinischen Berufen die Diagnose bereits vorliegt, muss der Heilpraktiker (oder auch Arzt) in der Lage sein von einem diffusen Symptom wie z.B. Kopfschmerzen zu einer komplexen Diagnose zu kommen. Dafür braucht er enormes Wissen und die Fähigkeit, die richtigen Zusammenhange herzustellen. Hinter Kopfschmerzen können völlig harmlose, aber auch lebensbedrohliche Geschehnisse stecken.

Wie lange dauert die Heilpraktiker Ausbildung? Natürlich können Sie Ihre Ausbildung in wenigen Monaten absolvieren, es wird oft angeboten, aber nicht bei uns. Das ist unrealistisch. Wenn man die Ausbildung und den Beruf des Heilpraktikers wirklich ernst nimmt, sollte man sich auf mindestens zwei bis drei Jahre einstellen.

Schließlich haben Sie es mit einer riesigen Menge medizinischen Wissens zu tun, dazu eine Fülle rechtlicher Rahmenbedingungen, Qualitätssicherung und vieles mehr. Viele Fähigkeiten, die für Ihre spätere Arbeit als Heilpraktiker elementar wichtig sind, können Sie sich nur Schritt für Schritt aneignen – zum Beispiel sicheres differenzialdiagnostisches Vorgehen.  All das lasst sich nicht im Schnelldurchlauf abarbeiten.

Ein eindeutiges „richtig“ oder „falsch“ gibt es nicht. Sie sollten sich nur über die jeweiligen Vor- und Nachteile im Klaren sein – damit es kein böses Erwachen gibt.

Die Heilpraktiker-Prüfung unterteilt sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben, werden Sie automatisch zum Mündlichen eingeladen. Bestehen Sie einen der beiden Teile nicht, können Sie sich für einen späteren Prüfungstermin erneut anmelden, müssen aber wieder beide Prüfungen absolvieren.

Die schriftliche Prüfung Sie findet zwei Mal im Jahr statt (am 3. Mittwoch im Marz und am 2. Mittwoch im Oktober) Bei der schriftlichen Prüfung müssen Sie 60 Multiple-Choice-Fragen innerhalb von 120 Minuten beantworten. Sind 75 % davon richtig, haben Sie bestanden und damit die erste Hürde genommen.

TIP: Lesen Sie die Fragen ganz genau. Steht ein „immer“ oder „nie“ dabei, werden Sie hellhörig. Ganz selten gibt es in der Medizin ein „immer“ oder „nie“.

 Die mündliche Prüfung Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erhalten Sie eine Einladung für die mündliche Prüfung. Im Mündlichen sitzen Sie mindestens einem Amtsarzt und ein bis zwei Beisitzern (Heilpraktikern) gegenüber. Die Prüfer haben die Aufgabe herauszufinden, ob Sie als Heilpraktiker eine Gefahrdung für die Bevölkerung und für den einzelnen Patienten darstellen und darstellen werden.

Vieles, was in den neuen Prüfungsleitlinien enthalten ist, war auch vorher schon gängige Praxis. Nur jetzt ist es klarer gegliedert und eindeutiger formuliert. Aber es gibt auch Neuerungen, die wirklichen Einfluss auf die Ausbildung, das Lernen und die Prüfung haben. Außerdem müssen Sie über Ihre haftungsrechtliche Verantwortung Bescheid wissen.

Wichtig sind alle relevanten Rechtsvorschriften, v.a. dass Heilpraktiker Gesetz, das Heilmittelwerbegesetz, das Infektionsschutzgesetz sowie das Arzneimittel- und Medizinprodukterechte u.a. Der Schutz des Patienten wird durch das Patientenrechtegesetz zusätzlich gestärkt.

Die medizinischen Kenntnisse des Heilpraktikers werden immer mehr ausgeweitet. Der Heilpraktiker muss für die Prüfung allgemein medizinisches und fachärztliches Wissen haben, auch über Pharmakologie, und psychische Erkrankungen aller Altersgruppen sich gut auskennen, unter Einbeziehung ärztlicher Befunde und erhaltener Laborwerte eine Diagnose zu stellen. Aus dieser Diagnose muss er einen Behandlungsvorschlag ableiten können, der keine Gefahr für die Patientengesundheit erwarten lasst.

Schlägt der Prüfling eine invasive Maßnahme vor, muss er zeigen, dass er diese auch anwenden kann, ohne Gefährdung der Patientengesundheit. Hält er eine alternative Therapieform für richtig, muss er sie erklären können und vermitteln, dass er sie anwenden kann, ohne dabei die Patientengesundheit zu gefährden.

In der Heilpraktiker Prüfung müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Tätigkeit weder eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt, noch dass die Patientengesundheit gefährdet ist.

 Wer die Heilpraktiker-Prüfung machen will, muss sich auch mit den Grundregeln der Hygiene (Desinfektion, Sterilisation) und dem Qualitätsmanagement auskennen. Zum Qualitätsmanagement gehören Aufklarungs-, Sorgfalts- und Dokumentationspflicht. Damit hat der Heilpraktiker die gleiche Verantwortung wie ein Hausarzt. Die Patientengesundheit muss auf die gleiche Weise geschützt werden.

Der Heilpraktiker muss zweigleisig kommunizieren können: Einerseits muss er die medizinischen Fachtermini beherrschen – so, dass er sich auf Augenhohe mit Ärzten, anderen Berufsgruppen und Institutionen des Gesundheitswesens austauschen kann. Andererseits muss er Patienten aller Altersgruppen komplexe Sachverhalte in einfachen Worten erklären können.

Quelle: teilweise Elsevier-Verlag