Ausbildung zum Großen Heilpraktiker

Mit dieser Ausbildung, werden Sie auf die amtsärztliche Überprüfung vorbereitet.

Online oder Präsenz.  Die Teilnehmer haben die Wahl zwischen Teilnahme in Präsenz und live online dabei zu sein. Dies bietet Ihnen maximale Flexibilität und Sie können so die Art Ihrer Teilnahme auswählen und Ihrer aktuellen Situation anpassen.

Ausbildungsdauer: ca. 28 Monate (ohne Ferien)

Unterrichtszeiten: einmal wöchentlich
Dienstags 19:00 – 21:30 Uhr
oder
Mittwochs 8:30 – 11:00 Uhr

– In den Bayerischen Schulferien findet kein Unterricht statt –

Die Kosten: Die Ausbildungskosten betragen bei regelmäßigem Besuch der Heilpraktikerschule insgesamt ca. 4.900 Euro mit Skript.
Die Kosten für den Intensiv-Prüfungsvorbereitungskurs (mit Verpflegung) sind schon mit eingerechnet.
Dieser Betrag wird allerdings nicht auf einmal fällig, Sie bezahlen pro Unterricht!

Keine Einschreibgebühr.

Alle Themenblöcke sind in sich abgeschlossen. Sie umfassen sowohl Anatomie und Physiologie als auch die Krankheitslehre und Untersuchungsmethoden.

Jedes Thema wird mit einer Prüfung abgeschlossen, damit Sie Ihren Wissensstand einschätzen können.
Da das ausgeteilte Skript den gesamten Unterrichtsstoff beinhaltet, brauchen Sie nicht mitzuschreiben und können ganz Ohr sein.  Die Kosten für die Skripte sind selbstverständlich in der Ausbildungsgebühr enthalten!

Ein besonderes Plus: die Unterrichte werden aufgezeichnet und stehen den Teilnehmern für einige Zeit zum Nacharbeiten zur Verfügung!

Ein Einstieg ist mit jeder neuen Unterrichtseinheit möglich, natürlich nach Absprache.

Nach der medizinischen Grundausbildung, erfolgt der Prüfungsvorbereitungskurs mit schriftlicher und mündlicher Prüfungssimulationen.

Am Ende des Lehrgangs erhalten Sie ein Zeugnis, als  Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung. (Heilpraktiker allgemein). Die Zulassung für die Berufsausübung wird mit der erfolgreich absolvierten behördlichen Überprüfung vom Gesundheitsamt erteilt.

Nach Ihre bestandenen amtsärztliche Überprüfung (schriftlich und mündlich) an das für Sie zuständige Gesundheitsamt, sind Sie erst dann berechtigt, eine  z.B. Naturheil-Praxis zu eröffnen und sich Heilpraktiker /in zu nennen. Siehe Merkblatt_für_Heilpraktiker Seite 7 

Hier eine kurze Überblick über die Themen:

Heilpraktiker Themen-Gesamtübersicht

Die aktuellen Termine, schicken wir Ihnen gerne zu.